Doch das sei zumindest in Deutschland gar nicht erlaubt, argumentieren mehrere Juristen in einem Beitrag in der Juristenzeitung, der in Legal Tribune Online veröffentlicht wurde. Die sogenannten Fast Lanes schüfen eine Zweiklassengesellschaft im Luftverkehr und seien deshalb „unfair, ineffizient und mit Kosten für die Allgemeinheit“ verbunden, zitieren die Juristen einen Bericht des Bundesrechnungshofes von 2019.
Die Bevorzugung einzelner Passagiere stelle eine "strafbare Amtsträgerbestechung gemäß Paragrafen 332 und 334 des deutschen Strafgesetzbuches" dar, heißt es in dem Beutrag. „Denn die Abwicklung der Sicherheitskontrollen an Flughäfen inklusive der davor entstehenden Warteschlangen ist dem Staat zurechenbar – im Gegensatz zum Boarding-Prozess, den allein die Airlines verantworten“, so die Juristen.
Verweis auf den BGH
Dies habe sogar der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Gericht festgehalten. Die „erkaufte zeitliche Bevorzugung bei einer Verwaltungstätigkeit“ sei „als pflichtwidrige Ermessenshandlung und damit als Bestechung einzustufen“, so ein Urteil von 1951 (Aktenzeichen 3 StR 822/51). Die neuerdings beliebten Fast Lanes seien also nichts anderes als Beschleunigungskorruption. Auch die Passagiere, die den Premiumservice in Anspruch nähmen, könnten „mit ihrem systemerhaltenden Beitrag strafbare Beihilfe leisten“ so due Juristen. Am Ende des Beitrags heißt es: Daher ist allen Akteuren dringend anzuraten, die bisherige Fast-Lane-Praxis umgehend zu beenden.
2 Kommentare
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Es wäre den beiden deutschen Juristen anzuraten, sich erst einmal über die spanische Rechtslage zu informieren. Zuerst das Hirn einschalten und dann erst die Tastatur bedienen.
Das ist so typisch deutsch, schlimmer geht es dann nicht mehr. Ja natürlich gibt es weltweit eine 2 oder besser 3 Klassengesellschaft beim Fliegen. Und als Kunde in der Business oder First zahle ich ein vielfaches des Eco-Preises und bekomme mehr Komfort geliefert. Eben Priority- Gepäck, Check-in, Boarding und eben SI-Check. Und wem das zu teuer ist, der muss sich eben anstellen. Aber scheinbar haben unsere Juristen nichts richtiges zu tun.