Der Pool des spanischen Star-Journalisten Pedro J. Ramírez auf Mallorca steht zu nahe am Meer – und muss deshalb weg! | UH

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Der spanische Staatsgerichtshof hat den Zwangsabriss des spektakulären Felsenpools von Pedro J. Ramírez in Costa dels Pins auf Mallorca angeordnet. Das Gericht hat zwei Berufungen des Star-Journalisten und ehemaligen Chefredakteurs von "El Mundo" und seines Sohnes abgewiesen, in der diese den Erhalt des Schwimmbeckens, des Stegs und der dazugehörigen Sonnenterrasse gefordert hatten. Die gesamte Anlage war bereits durch mehrere Gerichtsurteile für illegal erklärt worden, da sie den öffentlichen Zugang zum Meer versperrt, der in Spanien garantiert sein muss.

Bereits nach dieser Entscheidung war die Vollstreckungsphase des Urteils eingeleitet worden, in der der Staatsgerichtshof nun eine Abrissverfügung erlassen hat. Da es sich um die Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils handelt, besteht außerdem die Möglichkeit, dass gegen Ramírez und seinen Sohn Geldstrafen verhängt werden, sollten sie die Arbeiten nicht durchführen. Außerdem würde in diesem Fall die Küstenbehörde mit Baggern anrücken, und die Arbeiten auf Kosten der Familie Ramírez selbst durchführen.

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Bereits im Januar 2023 hatte das Ministerium für ökologischen Wandel in Madrid die Vollstreckung des Urteils beantragt, woraufhin eine Sechs-Monats-Frist zu laufen begann. Im Oktober des vergangenen Jahres dann nahm die Küstenschutzbehörde den Pool in Augenschein und bestätigte die Verstöße gegen geltendes Küstenrecht. Seitdem hatten Ramírez und sein Sohn versucht, den Abriss auf dem Rechtsweg zu stoppen – ohne Erfolg.

Dem Argument, dass die Anlage eigentlich dem Küstenschutz diene, folgten die Juristen nicht. Sie erinnerten vielmehr daran, dass das Urteil des Obersten Gerichtshofs bereits klargestellt habe, dass der Abriss des Pools "die einzige Art und Weise ist, in der die freie Nutzung des öffentlichen Meeresgrundstücks durch alle Personen gewährleistet ist". In der Vergangenheit hatte es auf Mallorca immer wieder Debatten über die Rechtsmäßigkeit dieser privaten Badelandschaft gegeben.

Auf Mallorca und in ganz Spanien gibt es – anders als zum Beispiel in Italien – grundsätzlich keine privaten Strände, jedem muss der Zugang zum Meer immer möglich sein. Deswegen dürfen in der Regel keine privaten entstehen, die Bürgern den Zugang zum Meer versperren. Das heißt aber nicht, dass einzelne Kommunen diesen Zutritt nicht zeitlich beschränken dürfen. An der hochfrequentierten Costa Blanca beispielsweise gibt es oft Zeitfenster, während denen der Strand geschlossen ist.